FAMILIEN  |  RECHT

Wir bieten eine fachkompetente umfassende Beratung und Betreuung unter Einbeziehung von familiären, sozialen und emotionalen Aspekten, auch im Bereich von Konflikten.

  • Heirat und Ehe
  • Scheidung
  • Eheverträge
  • Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Partnerschaftsverträge für Lebensgefährten
  • Immobilien bei Trennung und Scheidung
  • Sorgerecht und Umgangsrecht
  • Kindschaftsrecht (Abstammungsrecht, Adoption, Anerkennung der Vaterschaft, Namensrecht)
  • Unterhalt Ehegatten (Ehe und Scheidung)
  • Kindesunterhalt
  • Elternunterhalt
  • Versorgungsausgleich
  • Zugewinnausgleich
  • Güterrecht
  • Güterstand
  • Gesamtschuldnerausgleich
  • Erbrecht im Falle der Ehe und der Scheidung
  • Gesellschaftsrecht im Falle der Ehe

Die Betreuung im Familienrecht bedeutet neben der fachlichen Kompetenz, Einfühlungsvermögen und den Überblick über die damit verbundenen Rechtsfolgen auch aus anderen Rechtsgebieten (Erbrecht Gesellschaftsrecht, allgemeines Zivilrecht).

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